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Allgemeine Hinweise

Foto- und Filmaufnahmen im Museum

Im Gebäude und den Ausstellungen im Museum im Kleihues-Bau ist das Fotografieren oder Filmen für private, nicht kommerzielle Zwecke grundsätzlich ohne Blitz, ohne Lampen o.ä., ohne Stativ, Selfie-Stick oder Drohne erlaubt, sofern es bei den jeweiligen Werken nicht anders gekennzeichnet ist.
Dabei muss die Sicherheit der Kunstwerke und Objekte gewährleistet werden, indem ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten wird und die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher gewahrt werden.
 
Diese Genehmigung gilt nicht für Rechte Dritter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Abbildung oder Verbreitung von urheber- oder persönlichkeitsrechtlich geschützten Inhalten genehmigungspflichtig ist. Werke von lebenden Künstler/-innen und von jenen, die noch nicht länger als 70 Jahre tot sind, genießen Urheberrechtsschutz. Ebenso sind Reproduktionsrechte zu wahren.
Eine Verwertung von Aufnahmen ihrer Kunstwerke bedarf der vorherigen Klärung mit den Rechteinhaber/-innen. Dies gilt beispielsweise auch für private Fotos auf einem Social-Media-Account.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt die VG Bild-Kunst.

Das Fotografieren und Filmen für redaktionelle, gewerbliche, kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke ist nur unter Wahrung etwaiger Urheber- und Reproduktionsrechte der Künstler/-innen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Museums im Kleihues-Bau erlaubt. Dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen.