Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Kornwestheim ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.kornwestheim.de/start.html

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.06.2022 erstellt. Sie beruht gemäß L-BGG-DVO § 4 Abs. 2, Ziff. 1 vom 11. Dezember 2019 auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.12.2022 überprüft.

3. Rückmeldungen und Kontaktangaben
Sollten Sie bei der Bedienung der Webseite auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an: lisa.herfurth@kornwestheim.de

4. Durchsetzungsverfahren
Falls die Stadt Kornwestheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‐BGG‐DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L‐BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L‐BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund Ihrer Behinderung durch unsere Webseite in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt oder an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert sehen.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Simone Fischer
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279-3360

5. Sonstige Hinweise
Bei der Umsetzung des Internetauftritts www.kornwestheim.de wurde darauf geachtet, die Seiten so zu gestalten, dass jede/r sie nutzen und lesen kann. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen. 
 
Neben allgemeinen Aspekten wie konsequenter CSS-Umsetzung, integrierten Texten zur Beschreibung von Grafiken und Möglichkeiten zur Bedienung mit der Tastatur werden auch spezielle Funktionen angeboten, die die Gebrauchstauglichkeit erhöhen.

An vielen Stellen auf unserer Internetseite finden Sie oberhalb des Textes den Button „Vorlesen“. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich die Inhalte vorlesen zu lassen. Diesen sogenannten Readspeaker können Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse einstellen. Beispielsweise besteht auch die Möglichkeit, sich den Text in verschiedene Sprachen übersetzen zu lassen.

Es besteht die Möglichkeit, rechts oben auf der Seite die Schriftgröße und den Kontrast zu ändern. Zudem können Sie sich auch die Homepage in Leichter Sprache anzeigen lassen, um zu erfahren, welche Inhalte und Funktionen auf www.kornwestheim.de angeboten werden.

6. Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit noch nicht barrierefrei sind unsere PDF-Dokumente, Formulare und Broschüren. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Wegen der Menge an Formularen/Broschüren nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

Wenn Ihnen etwas auffällt, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, können Sie uns dies gerne mitteilen.

Kontakt

Die Inhalte vom Land Baden-Württemberg (Integration service-bw) stehen leider aktuell nicht zur Verfügung.